Wie wird die ungerechtfertigte entlassung berechnet ?

Die Rechnung beinhaltet folgende Punkte:

DAS GEHALT

Wenn die Entlassung zum Ende des Monats erfolgt, ist es das normale Monatsgehalt. Wenn es jedoch Mitte des Monats ist, wird folgende Rechnung gemacht:

Monatsgehalt / 30 Tage x die Tage die gearbeitet wurden

Beispiel: Entlassung am 20 des Monats: 2.000.000 / 30 = 66.667 x 20 = 1.333.340

DAS AGUINALDO (WEIHNACHTSGELD)

Um das Aguinaldo zu errechnen werden alle im Jahr, bis zum Moment der Entlassung, erhaltenen Monatsgehälter zusammengezählt und durch 12 geteilt.

DIE ENTSCHÄDIGUNG (INDEMNIZACIÓN)

Diese wird nur im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung ausgezahlt. Dem Arbeiter stehen pro Arbeitsjahr 15 Tagelöhne zu. Um die Höhe des Tagelohns zu errechnen, wird das Durchschnittsgehalt der letzten 6 Monate genommen und durch 30 geteilt. Das Resultat wird dann mit 15 Tagen multipliziert. Dieses Ergebnis ist die Summe, die dem Arbeiter pro Arbeitsjahr zustehen. Sie wird dann mit der Anzahl der Arbeitsjahre verrechnet.

Beispiel: Ein Arbeiter hat 5 Arbeitsjahre. Wenn ihm pro Jahr 15 Tagelöhne zustehen sind es insgesamt 75 Tagelöhne (5 Jahre x 15 Tage).

Sein Monatsgehalt lag in den letzten 6 Monaten konstant bei 2.500.000.-

Der Tagelohn beträgt dann: 2.500.000 / 30 = 83.333.-

Seine Entschädigung: 75 Tage x 83.333 = 6.249.975.-

DIE VORANKÜNDIGUNG (PREAVISO)

Normalerweise muss es dem Arbeiter angekündigt werden, dass die Arbeitsbeziehung beendet werden soll und zwar in den folgenden Zeiträumen:

  • von 0 bis 1 Jahr gearbeitet = 30 Tage
  • von 1 bis 5 Jahren gearbeitet = 45 Tage
  • von 5 bis 10 Jahren gearbeitet= 60 Tage
  • mehr als 10 Jahre gearbeitet = 90 Tage

Wenn der Arbeitgeber diese Vorankündigung nicht erteilen, sondern die Arbeitsbeziehung unverzüglich beenden will, muss er dem Arbeiter die ihm zustehenden Tage auszahlen.

Wieder wird der Tagelohn errechnet, jedoch dieses Mal auf das aktuelle Gehalt und nicht auf das Durchschnittsgehalt. Dieser Tagelohn wird dann mit den Tagen multipliziert, die dem Arbeiter nach der Anzahl seiner Arbeitsjahre zustehen.

Beispiel: ein Arbeiter hat 8 Jahre für seinen Chef gearbeitet und verdient zur Zeit 3.000.000 monatlich.

Sein Tagelohn ist: 3.000.000 / 30 = 100.000.-

Ihm stehen 60 Tage Vorankündigung zu.

Sein “preaviso” ist also: 60 Tage x 100.000 = 6.000.000.-

PROPORTIONELLE FERIENTAGE

Dieses ist auch ein Recht, dass dem Arbeiter nur zusteht, wenn es sich um eine Entlassung handelt. Je nach Arbeitsjahren, stehen dem Arbeiter folgende Ferientage pro Jahr zu:

  • Von 1 bis 5 Jahren: 12 Tage
  • Von 5 bis 10 Jahren: 18 Tage
  • Mehr als 10 Jahre: 30 Tage

Beispiel: Wenn ein Arbeiter am 1. Februar 2 Arbeitsjahre vervollständigt und die Entlassung im Juni erfolgt, stehen ihm 5 Tage bezahlte Ferientage zu, weil er in seinem angebrochenen 3. Arbeitsjahr schon 5 Monate gearbeitet hat. Weil ihm jährlich 12 Tage zustehen, ist es genau 1 Tag pro Monat.

Wenn jetzt der Arbeiter ausserdem noch nicht seine 12 Ferientage genommen hat, die ihm aufgrund seiner 2 vollen Arbeitsjahre zustehen, muss der Arbeitgeber zusätzlich zu den 5 proportionellen Ferientagen auch noch die 12 normalen auszahlen.

IPS Abzug

Bei der nicht gerechtfertigten Entlassung muss das IPS auf die folgenden Summen errechnet werden:

  • Das Gehalt
  • Die Entschädigung
  • Die Vorankündigung (Preaviso)
  • Die bezahlten Ferientage

Nur das Aguinaldo wird ausgeschlossen. Die 4 Summen werden zusammengezählt und darauf werden die 9% IPS ausgerechnet und dem Arbeiter abgezogen.

ANDERE ABZÜGE

In diese Rubrik fallen alle weiteren Abzüge von Vorschüssen, Lebensmittel usw.

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