Mehrwertsteuer für ersönliche dienstleistungen

Alle Personen die eine unabhängige Dienstleistung anbieten oder verrichten, müssen eine Factura dafür ausstellen und die Mehrwertsteuer (IVA) zahlen.

In diese Kategorie kommen:

  • Honorare und Vergütungen
  • Ärzte
  • Notare
  • Veterinäre
  • Buchführer
  • Anwälte
  • und andere persönliche Dienstleister

Außer der Mehrwertsteuer könnten diese Dienstleister auch die Persönliche Einkommensteuer (IRP) zahlen. Dafür müssen sie ihre Einnahmen im Jahr beobachten. Sobald sie die im gelben Feld angegebenen Summen überschreiten, müssen sie sich in die IRP einschreiben. Solange sie jedoch nicht in die IRP kommen, zahlen sie nur IVA.

Mindestgrenze der Einnahmen für die IRP:

  • 2014: Gs. 159.190.272
  • 2015: Gs. 153.220.620
  • 2016: Gs. 131.331.960
  • 2017: Gs. 109.443.300
  • 2018: Gs. 87.554.640
  • 2019: Gs. 65.665.980

Lesen Sie zu diesem Thema der IRP auch folgenden Link: Anleitung für IRP-Pflichtige

Die Einnahmen

Bei der Mehrwertsteuer für persönliche Dienstleistungen sind die Einnahmen die Summe aller ausgestellten Facturas im Monat. Der Prozentsatz der IVA kann nur 10% sein (Dienstleistungen werden nie mit 5% ausgestellt). Wenn ein Preisangebot für eine Dienstleistung bekanntgegeben wird, muss dieser Preis immer die IVA beinhalten.

Beispiel: Ein Anwalt macht seinem Klienten ein Angebot für eine Dienstleistung von Gs. 8.800.000.- Hier sind Gs. 8.000.000 der Preis der Dienstleistungen und Gs. 800.000 die IVA.

Die IVA in den Einnahmen repräsentiert die Steuerschuld für den Dienstleister.

Welche Ausgaben können abgezogen werden um weniger IVA zu zahlen?

Die Ausgaben

In dieser Kategorie der persönlichen Dienstleistungen sind die Abzüge sehr begrenzt. Laut dem Dekret Nummer 1030, Artikel 19, sind es folgende:

  • Persönliche Gesundheitskosten (Versicherung, usw.)
  • Weiterbildung im Bereich des Berufes
  • Strom, Telefon, Internet
  • Miete für Büro’s und deren Reparaturen
  • Möbel, Einrichtungen und Bürobedarf für den Beruf
  • Auto bis Gs. 100.000.000 alle 5 Jahre
  • Reparaturen und Wartungen des Autos, sowie Öle

Persönliche Kosten, so wie Lebensmittel, Freizeit, usw. Dürfen nicht abgezogen werden. Sobald der Dienstleister in der Persönlichen Einkommensteuer eingeschrieben ist, darf er alle diese Ausgaben auch abziehen.Alle abgezogenen Ausgaben müssen mit einer Factura belegt sein.

Um zu errechnen, wie viel IVA man zahlen muss, wird die IVA von den Einnahmen zusammengezählt und davon die IVA von den Ausgaben abgezogen. Wenn die IVA von den Ausgaben höher ist, als die von den Einnahmen bleibt das Saldo als Guthaben für den nächsten Monat.

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