Steuern für landverkauf

Auf den Verkauf von Grundstücken und Häusern muss in jedem Fall die Mehrwertsteuer (IVA) gezahlt werden und zwar 1,5%.

Was passiert jedoch, wenn eine Person, die keinen RUC und keine Factura hat, eine Immobilie verkauft? In diesem Fall kann der Käufer sie eine Autofactura unterschreiben lassen und die Mehrwertsteuer wird bei der Titelübertragung beim Notar eingezahlt.

Außerdem muss auf Landverkauf auch noch entweder IRP, IRAGRO oder IRACIS (alles sind Einkommensteuern) gezahlt werden.

IRP = Alle natürlichen Personen, die gelegentlich ein Land/Haus verkaufen und in der IRAGRO Steuer in der kleinen oder mitlleren Kategorie eingeschrieben sind, sowie alle natürlichen Personen, die noch keine Einkommensteuer zahlten, müssen den Verkauf über die IRP abrechnen. Dabei kann es sein, dass sie sich durch den Verkauf erst einschreiben, oder aber maximal 3% IRP zahlen müssen.

IRAGRO = Alle natürlichen Personen und Unternehmen, die gelegentlich ein Landstück für Landwirtschaft verkaufen und in der IRAGRO Steuer in der größten Kategorie eingeschrieben sind, müssen auf den Verkauf maximal 3% IRAGRO zahlen. Wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die ein Grundstück in der Stadt verkauft, muss sie ebenfalls IRP zahlen und nicht IRAGRO.

IRACIS = Wenn in einem Jahr mehr wie 2 Landstücke verkauft werden, muss die IRACIS Steuer (kommerzielle Einkommensteuer) gezahlt werden, da man davon ausgeht, dass es sich nun nicht mehr um gelegentliche Verkäufe handelt, sondern schon um eine gewöhnliche Handelsaktivität.

Wichtig!! Diese Regeln gelten auch dann, wenn das Landstück \“verschenkt\“ wird (zum Beispiel an Sohn oder Tochter), das heißt, es wird transferiert, jedoch ohne dafür Geld zu bekommen.

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