Der neue Mindestlohn

Gültig ab dem 1. Juli 2024

Das Dekret Nr. 1909/2024 hat eine Erhöhung des Mindestlohns um 4,4 % ab dem 1. Juli festgelegt. Anschließend hat das Arbeitsministerium die Verordnung Nr. 507 erlassen, in der die verschiedenen Mindestlöhne für die verschiedenen Arten von Arbeit geregelt werden.

Wichtig zu beachten: Der Mindestlohn ist nicht für alle Arten von Arbeitnehmern gleich.

Mindestlöhne nach Art von Tätigkeit:

Art der BeschäftigungMonatlicher MindestlohnBeitragspflichtiges Gehalt für IPS
Genereller Mindestlohn2.798.3092.798.309
Hausangestellte2.798.3092.798.309
Landwirtschaftlicher Sektor2.896.2502.896.250
Viehzuchtsektor1.958.8162.098.732*
Bausektor3.272.7603.272.760
*Da der Mindestlohn im Viehzuchtsektor niedriger ist als der allgemeine Mindestlohn, hat das IPS bereits im Jahr 2021 entschieden, dass der Beitrag nicht auf einen Betrag unter 75% des allgemeinen Mindestlohns festgesetzt werden kann. Aus diesem Grund ist das beitragspflichtige Gehalt für IPS in der Viehzucht höher als der vom Arbeitsministerium festgelegte Mindestlohn.

Wie berechnet man den Tages- und Stundenlohn?

Bei einem monatlichen Gehalt:

  • Pro Tag: Monatliches Gehalt / 30 = Tageslohn
  • Pro Stunde: Monatliches Gehalt / 30 / 8 = Stundenlohn

Vergütung pro Arbeitstag (Tagelöhner):

  • Pro Tag: Monatliches Gehalt / 26 = Tageslohn
  • Pro Stunde: Monatliches Gehalt / 26 / 8 = Stundenlohn

Für Teilzeitbeschäftigte, die eine Vergütung pro gearbeiteter Stunde erhalten, gilt diese Berechnung.

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