Möglichkeiten, um ein land zu verpachten

Wenn eine Person eine Estancia besitzt, und diese verpachten möchte, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die zwei am häufigsten angewandten sind:

1. Aparcería (Halbpacht) – Beteiligung an der Produktion

In diesem Fall stellt der Besitzer dem Pächter sein Land zur Verfügung, um seine Rinder darauf zu tun und Kälber zu produzieren oder Novillos zu mästen. Als Gegenleistung bekommt er dann einen Teil der Produktion, entweder in Kilogramm oder Stückzahl. Die Beteiligten müssen sich einigen, wer die Kosten für die Unterhaltung der Instalationen, sowie die Produktionskosten übernimmt, oder ob sie geteilt werden, aber im Normalfall übernimmt diese alle der Pächter.

Steuern: Wenn die Tiere verkauft werden, muss der Pächter eine Factura mit 5% IVA ausstellen. Für den Teil der Produktion, die er an den Besitzer des Landes auszahlen muss, stellt dieser ebenfalls eine Factura mit 5% IVA aus. Beide zahlen IRAGRO auf ihre Einnahme.

2. Verpachtung – mit festem Preis

Die zweite Option, um eine Estancia zu verpachten ist, mit dem Pächter einen festen Preis ausmachen, der unabhängig von der Produktion gezahlt werden muss. Diese Zahlung kann montlich, halbjährlich, jährlich usw. erfolgen, je nach Verhandlung beider Seiten.

Es ist wichtig zu betonen, dass in dieser Form der Verpachtung die Produktion keine Rolle spielt, sondern ein fester Preis gezahlt wird.

Steuern: bevor das Dekret 1031 (Reglementierung der IRAGRO) in Kraft trat, war diese Form der Verpachtung als eine kommerzielle Aktivität angesehen und musste die kommerzielle Einkommenssteuer zahlen (IRACIS). Seit dem 1. Januar 2014 zählt sie als Einnahme für die IRAGRO, so fern es sich um ein landwirtschaftliches Anwesen handelt. Der Besitzer der Estancia muss dem Pächter eine Factura mit 5% IVA ausstellen.

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