Intercambio información DNIT y Asoban

DNIT und Banken treiben den virtuellen und nachvollziehbaren Informationsaustausch voran

Die Nationale Direktion für Steuereinnahmen (Dirección Nacional de Ingresos Tributarios – DNIT) und der paraguayische Bankenverband (Asociación de Bancos del Paraguay – ASOBAN) arbeiten an einem neuen Mechanismus zum Informationsaustausch, der aus einer digitalen Plattform zum Informationsaustausch besteht.

Ausgangspunkt war die am 14. August 2025 zwischen der DNIT und ASOBAN unterzeichnete Rahmenvereinbarung über die interinstitutionelle Zusammenarbeit, deren Ziel unter anderem darin besteht, die Koordination und den Informationsaustausch zwischen beiden Parteien zu erleichtern.

Beabsichtigt ist, dass Anfragen zum Austausch von Dokumenten digital, sicher, standardisiert und nachvollziehbar erfolgen können.

Die DNIT kann bereits auf Bankinformationen zugreifen

Es ist wichtig klarzustellen, dass diese Plattform keine neue Befugnis der DNIT zum Zugriff auf Bankinformationen schafft, sondern dass diese bereits seit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 6657/2020 „Zur Förderung der Umsetzung internationaler Standards zur Steuertransparenz“ besteht. Tatsächlich bestand diese Befugnis auch schon vorher, allerdings in wesentlich eingeschränkterem Umfang.

Dieses Gesetz aus dem Jahr 2020 erweiterte die Befugnisse der Steuerverwaltung, Informationen vom Finanz- und Bankensektor anzufordern, erheblich. Unter anderem können Daten über Konten, Einlagen, Transaktionen, Darlehen, Investitionen und Überweisungen angefordert werden.

Das Gesetz 6657/2020 ist Teil des Prozesses zur Anpassung Paraguays an die internationalen Standards für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken, die insbesondere im Rahmen des Global Forum der OECD vorangetrieben werden. Erklärtes Ziel ist es, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie illegale Finanzströme zu verhindern und zu bekämpfen.

Wie wird der Informationsaustausch funktionieren?

Das System wird in beide Richtungen funktionieren, allerdings unter unterschiedlichen Voraussetzungen.

Von der Bank an die DNIT

Wenn die DNIT ein Kontroll- oder Steuerprüfungsverfahren durchführt, kann sie von den Finanzinstituten Informationen über einen Steuerpflichtigen anfordern.

Die neue Plattform wird es ermöglichen, diese Anfragen und die entsprechenden Antworten digital zu bearbeiten und dadurch den Zugriff auf Informationen über Konten, Kontobewegungen, Transaktionen und andere Finanzgeschäfte innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens zu erleichtern.

Dadurch kann die Steuerverwaltung die erhaltenen Finanzinformationen schneller mit den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften, Geschäftsvorgängen und sonstigen Angaben vergleichen.

Von der DNIT an die Bank

Die zweite Richtung des Informationsaustauschs verfolgt einen anderen Zweck: Die Banken werden bestimmte von ihren Kunden bei der DNIT eingereichte Steuerinformationen direkt abfragen können, wie beispielsweise Steuererklärungen und andere für eine Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Daten.

Hier besteht ein grundlegender Unterschied: Die Bank darf auf diese Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zugreifen.

Dies ermöglicht beispielsweise, dass ein Kunde bei der Beantragung eines Kredits die Bank dazu ermächtigt, bestimmte bei der DNIT erklärte Informationen direkt zu überprüfen. Dadurch verringert sich die Notwendigkeit, Unterlagen einzureichen, und gleichzeitig kann überprüft werden, ob die der Bank vorgelegten Informationen mit den gegenüber der Steuerbehörde erklärten Angaben übereinstimmen.

Welche Ziele werden mit diesem neuen System verfolgt?

Nach Aussagen der Verantwortlichen der DNIT und von ASOBAN kann der digitale Informationsaustausch sowohl für die Steuerverwaltung als auch für die Finanzinstitute und die Steuerpflichtigen selbst Vorteile bringen.

Einerseits wird die DNIT dadurch effizientere Kontrollen durchführen und mögliche Unstimmigkeiten zwischen wirtschaftlichen Geschäftsvorgängen, Finanzbewegungen und Steuererklärungen schneller erkennen können.

Andererseits können die Banken – mit Zustimmung des Kunden – auf Informationen zurückgreifen, die direkt von der Steuerbehörde als ursprünglicher Datenquelle stammen. Dies kann die Kreditwürdigkeitsprüfung vereinfachen und beschleunigen.

Ab wann soll das System funktionieren?

Die Plattform befindet sich derzeit noch in der Entwicklungsphase. Nach den bisherigen Ankündigungen wird erwartet, dass das System im Laufe des ersten Halbjahres 2027 seinen Betrieb aufnehmen kann.

Was empfehlen wir unseren Kunden?

Die zunehmende Digitalisierung der Steuerkontrollen macht es immer wichtiger, dass Buchhaltung, Steuererklärungen und Finanzbewegungen jedes Steuerpflichtigen miteinander übereinstimmen.

Daher empfehlen wir insbesondere:

Die Buchhaltung unter Einbeziehung der Kontoauszüge zu führen. Es reicht nicht aus, ausschließlich ausgestellte und erhaltene Rechnungen zu verbuchen. Der regelmäßige Abgleich mit den Bankkonten ermöglicht es, Überweisungen, Zahlungseingänge, Zahlungen, Einlagen, Darlehen, Bewegungen zwischen Konten und andere Geschäftsvorgänge zu identifizieren, für die eine korrekte buchhalterische und steuerliche Erklärung vorhanden sein muss.

Dies reduziert nicht nur die Risiken im Falle einer möglichen Steuerprüfung. Eine konsistente Buchhaltung kann auch bei der Beantragung einer Bankfinanzierung von Vorteil sein, da die der Bank vorgelegten Informationen mit den gegenüber der DNIT erklärten Angaben übereinstimmen.

Besondere Aufmerksamkeit sollte Transaktionen über digitale Plattformen gewidmet werden. Wer Investitionen über virtuelle Plattformen tätigt, mit Krypto-Assets handelt, Gelder aus dem Ausland erhält oder neue Finanzinstrumente nutzt, sollte vorab mit seinem Buchhalter oder Steuerberater klären, wie diese Vorgänge korrekt dokumentiert und verbucht werden müssen.

Die Tatsache, dass ein Geschäftsvorgang außerhalb des traditionellen Bankensystems oder über eine ausländische Plattform abgewickelt wird, bedeutet nicht zwangsläufig, dass daraus keine steuerlichen Folgen entstehen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation von Anfang an kann verhindern, dass später Finanzbewegungen auftreten, die nur schwer zu erklären oder zu belegen sind.

Unstimmigkeiten zwischen Vermögen, Umfang der Geschäftstätigkeit und erklärten Einkünften sollten vermieden werden. Die DNIT setzt bereits Instrumente wie Big Data, fortgeschrittene Datenanalyse und maschinelles Lernen ein, um Steuerpflichtigenprofile zu erstellen und Unstimmigkeiten zu erkennen. Als nächsten Schritt hat die Behörde eine noch stärkere Nutzung künstlicher Intelligenz und automatisierter Datenabgleiche angekündigt.

Dies bedeutet, dass sich die Steuerprüfung von überwiegend manuellen Kontrollen hin zu Systemen entwickelt, die große Informationsmengen analysieren und Steuerpflichtige anhand von Risikoprofilen auswählen können.

Die beste Vorbereitung auf dieses neue Umfeld besteht daher nicht lediglich darin, „die Steuererklärungen eingereicht zu haben“, sondern darin, Herkunft und Verwendung der wirtschaftlichen und finanziellen Vorgänge schlüssig erklären und dokumentieren zu können.

Mehr Informationen, aber auch mehr Formalisierung

Die Plattform zwischen DNIT und Banken ist als Teil eines umfassenderen Prozesses der Digitalisierung und Transparenz des paraguayischen Steuersystems zu verstehen.

Für ordnungsgemäß handelnde Steuerpflichtige kann dieser Prozess ebenfalls Vorteile mit sich bringen. Ein Unternehmen oder eine Person, die ihre Geschäftsvorgänge korrekt verbucht, ihre Einkünfte erklärt und eine konsistente Buchhaltung führt, kann ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber Finanzinstituten leichter nachweisen.

Mit anderen Worten: Dieselben Informationen, die es der DNIT ermöglichen, effizientere Kontrollen durchzuführen, können einem ordnungsgemäß handelnden und gut organisierten Steuerpflichtigen dabei helfen, leichter Zugang zum Finanzsystem und zu Krediten zu erhalten.

Die Entwicklung ist eindeutig: Steuerliche, buchhalterische und finanzielle Informationen werden zunehmend miteinander verknüpft sein. Eine ordnungsgemäße Organisation und Dokumentation der Geschäftsvorgänge ist deshalb nicht mehr nur eine Frage der Erfüllung steuerlicher Pflichten, sondern wird zugleich zu einem Instrument der Unternehmensführung und des Zugangs zu Finanzierungen.

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