Ab 2020 muss auch für kostenlose Überlassung von Immobilien und Gegenständen Steuer gezahlt werden

Das Gesetz Nr. 6380 definiert die Überlassung oder Zession von Immobilien und Gegenständen als steuerpflichtige Einnahme in der IRE-Steuer und legt die Anwendung des \“Marktpreises\“ für kostenlose Transaktionen fest. Das heißt, wenn zum Beispiel ein Vater seinem Sohn kostenlos sein Land überlässt, um dort Vieh zu halten, kann er das weiterhin machen, aber er wird die Einkommensteuer zahlen müssen, so wie wenn der Sohn ihm einen Kanon für die Nutzung des Landes zahlen würde.

Die steuerpflichtige Summe wird nach den Regeln des \“Marktpreises\“ festgelegt, welche in dem normalen Marktpreis für ähnliche Transaktionen besteht. Wenn in der Zone des Landes im obligen Beispiel ein anderes Land in ähnlichen Konditionen verpachtet wird, könnte man diesen Preis als Referenz nutzen und der Vater würde die Steuer für die kostenlose Überlassung oder Nutzung von seiten seines Sohnes auf diesen Preis als angenommene Einnahme berechnen.

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