Kein \“anticipo de IRAGRO\“ mehr bis zum 30. Juni 2020

\"\"Der sogenannte \“anticipo de IRAGRO\“ (Vorauszahlung der IRAGRO Steuer) wurde bis zum 30. Juni 2020 suspendiert. Ab dem 1. Juli 2020 soll wieder eine Vorauszahlung der Einkommensteuer beim Viehverkauf gemacht werden.

Bis Ende 2019 musste der Landwirt beim Verkauf von Rindern 15.000 Guaranies pro Kopf als Vorauszahlung leisten. Diese Steuervorauszahlung musste er aufweisen, um die \“guía de traslado y transferencia de ganado\“ bei der SENACSA machen zu können.

Ab dem 1. Juli 2020 müssen die Schlachthöfe und andere Viehmärkte beim Ankauf von Vieh dem Produzenten 0,4% vom Preis der Rinder einbehalten. Das heißt, die Vorauszahlung der IRE-Steuer (sie ersetzt ab dem 1. Januar 2020 die IRAGRO-Steuer) wird ab Juli nicht mehr aus einer festen Summe pro Kopf bestehen, sondern aus einer Steuereinbehaltung je nach der Verkaufssumme.

Alle Viehproduzenten, die ihre IRE-Steuer in der \“categoría general\“ (komplette Buchführung – ab 2.000.000.000 Guaranies Einnahmen pro Jahr) und in der vereinfachten Abrechnungsform SIMPLE (von 80.000.000 bis 2.000.000.000 Guaranies Einnahmen pro Jahr), werden diese Steuereinbehaltung bekommen.

Die Summe der Steuereinbehaltungen kann bei der Abrechnung der IRE-Steuer einmal im Jahr abgezogen werden.

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