Einschreibung im RUC – Neues System

Durch eine neue Reglementierung (resolucion 77/2016) hat das Finanzministerium (SET) den Vorgang zur Einschreibung in den RUC (Steuernummer) geändert.

Während bislang die Formulare 600 (Einzelpersonen) und 605 (Gesellschaften) mit den dazugehörigen Dokumenten in einem Büro der SET präsentiert wurden und somit die Einschreibung im RUC beantragt wurde, soll die Einschreibung heute elektronisch erfolgen. Dazu wird ein elektronisches Formular ausgefüllt und die Dokumente als pdf-Datei angehängt. In den darauffolgenden 3 Tagen meldet die SET sich bei der interessierten Person per Email und dann muss der/die Betreffende sich im Büro der SET präsentieren, um ein Formular für ein Passwort zu unterschreiben. Außerdem wird bei der Gelegenheit ein digitaler Fingerabdruck und ein Foto in der Datenbank der SET registriert. Dieses ist ein total neuer Vorgang der SET und wurde, laut ihren eigenen Angaben, eingeführt wegen der letzten aufgedeckten Fälle von mega Steuerhinterziehung. Dabei wurden Personen in den RUC eingeschrieben, ohne deren Wissen, um ihren RUC und Namen zu benutzen und so falsche Fakturas zu generieren, die dann als Kosten abgezogen wurden. Mit diesem neuen Vorgang erhofft sich die SET, solche fiktiven Einschreibungen auszuschalten.

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