Mehrwertsteuer bei Pachteinnahmen

1. Was bedeutet verpachten oder vermieten?

Wenn der Besitzer einer Immobilie (Haus, Land) das Nutzungsrecht für eine gewisse Zeit durch einen Vertrag an eine dritte Person absteht, gegen die Bezahlung einer festgelegten Summe, spricht man von Verpachtung oder Vermietung.

2. Steuersätze der Mehrwersteuer und Besonderheiten

Seit dem In Kraft treten des Gesetzes Nr. 6380 am 1. 1. 2020, gilt für die Verpachtung im Generellen der Steuersatz von 10% für die Verpachtung. Ausnahme ist dabei, wenn das Objekt der Miete ein Wohnhaus ist. In dem Fall, darf weiterhin der reduzierte Mehrwersteuersatz von 5% angewendet werden. Dies ist ein Unterschied zum vorherigen Gesetz Nº 5061/2013, wo der Steuersatz der IVA bei Verpachtung oder Vermietung im Allgemeinen 5% betrug. Es gab sogar einige Erlassungen, zum Beispiel wenn der Besitzer des Grundstücks oder Haus eine Einzelperson oder ein Kondominium ist, der nur eine einzige Immobilie besitzt und der monatliche Mietbetrag weniger wie ein Mindestlohn (Gs. 1.824.055) beträgt, brauchte er auf diese Miete keine Mehrwertsteuer zahlen. Er durfte die Rechnung also ohne Mehrwertsteuer stellen. Diese Sonderregelung gibt es heute nicht mehr. Jegliche Mieteinnahmen sind von der Mehrwersteuer betroffen und müssen mit einer Rechnung belegt werden. Unter Umständen kann dies bedeuten, dass eine Person, die nur Mieteinnahmen hat, sich deshalb in die RUC eintragen lassen muss.

Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 8.9.2024

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