Mehrwertsteuer für pacht

1. Was bedeutet verpachten oder vermieten?

Wenn der Besitzer einer Immobilie (Haus, Land) das Nutzungsrecht für eine gewisse Zeit durch einen Vertrag an eine dritte Person absteht, gegen die Bezahlung einer festgelegten Summe, spricht man von Verpachtung oder Vermietung.

Man spricht auch von vermieten, wenn das Objekt des Pachtvertrags ein beweglicher Gegenstand ist, jedoch ist in diesem Fall der Steuersatz der IVA unterschiedlich.

2. Steuersätze der IVA

Das Gesetz Nº 5061/2013 bestimmt, dass der Steuersatz der IVA bei Verpachtung oder Vermietung 5% beträgt. Es gibt jedoch einige Besonderheiten:

Wenn der Besitzer des Grundstücks oder Haus eine Einzelperson oder ein Kondominium ist, der nur einen einzigen Eigentum hat und der monatliche Mietbetrag weniger wie ein Mindestlohn (Gs. 1.824.055) beträgt, braucht er auf diese Miete keine IVA zahlen (Anhang Dekret Nº 1030/13, Art. 25).
Wenn nur ein gewisser Raum innerhalb eines Gebäudes vermietet wird und nicht das ganze Gebäude, liegt der Steuersatz bei 10% (Dekret 1030/13, Art. 4).
Auf die Vermietung oder Verpachtung von beweglichem Besitz (Tische, Stühle, Autos usw.) müssen 10% Mehrwertsteuer gezahlt werden (Dekret 1030/13, Art. 4).
In jedem Fall muss der Besitzer für die Miete, die er kassiert, eine Factura ausstellen, es sei denn, sie beträgt nicht mehr wie ein Mindestlohn und der Besitzer ist eine Einzelperson oder Kondominium.

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