Ab sofort steht die neue Version unseres Rechners zur Berechnung des Zusatzbeitrags zum IPS für Arbeitgeber zur Verfügung, die Arbeitnehmer in Teilzeitbeschäftigung bei der IPS versichert haben.
Das Gesetz Nr. 6339/2019, das die Teilzeitbeschäftigung regelt, bestimmt in Artikel 10 wörtlich:
Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung tätig sind, haben Anspruch auf sämtliche kurz- und langfristigen Leistungen der Sozialversicherung, die vom Instituto de Previsión Social (IPS) verwaltet werden, und zwar im Verhältnis zu den tatsächlich geleisteten Beiträgen.
Hinsichtlich der an die IPS zu entrichtenden Beiträge stellt das Gesetz außerdem klar, dass der Arbeitnehmer 9 % seines tatsächlich bezogenen Arbeitsentgelts zu tragen hat. Der Arbeitgeber hat 16,5 % zu entrichten.
Erreicht das Arbeitsentgelt jedoch nicht den gesetzlich geltenden Mindestlohn für verschiedene Tätigkeiten (Salario Mínimo para Actividades Diversas), ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zusatzbeitrag zu leisten, um den Fonds für Krankheit und Mutterschaft zu decken.
Den Rechner zur Berechnung dieses Zusatzbeitrags finden Sie unter folgendem Link: https://www.ecmueller.com.py/es/disponible-nueva-calculadora-de-complemento-de-aportes-de-ips/




















