Landverkauf: welche Steuern müssen gezahlt ?

Landverkauf: welche Steuern müssen gezahlt werden?

Für Leute die im RUC eingeschrieben sind:

1. IVA : 1,5% auf den Verkaufspreis.

Beispiel: Verkaufspreis = Gs. 500.000.000 plus IVA 5%

70% in Exenta = Gs. 350.000.000

30% mit IVA 5% = Gs. 150.000.000 x 5% = Gs. 7.500.000.-

Gesamtsumme der Factura = Gs. 507.500.000.-

2. Persönliche Einkommensteuer. Wenn eine Person (nicht Gesellschaft) ein Land verkauft und sonst nur persönliche Einnahmen hat (Löhne, Honorare, Verkauf von Aktien, Dividenden, etc.), ist der Landverkauf von der persönlichen Einkommensteuer betroffen. Auch wenn diese Person in der kleinen oder mittleren Kategorie im IRAGRO eingeschrieben ist, muss ein Landverkauf über die IRP abgerechnet werden. Wenn der Verkäufer noch nicht in der IRP eingeschrieben ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden, damit er sich einschreiben muss:

a) 30% des Verkaufspreises müssen mehr als die für das jeweilige Jahr festgelegte Mindestsumme sein (für 2015: Gs.153.220.620.-)

Beispiel: Verkaufspreis = Gs. 500.000.000

30% = Gs. 150.000.000. Noch übersteigt es nicht die Grenze für 2015.

b) In den letzten 12 Monaten müssen andere persönliche Einnahmen verzeichnet werden, für mehr als die Summe von 36 Mindestlöhnen. Beispiel: Dividenden in Geld bekommen, Auto verkauft, Gehälter bekommen, usw.

Beispiel: es wurden Gs. 70.000.000.- Honorare kassiert.

36 Mindestlöhne = Gs. 65.665.980.

Diese Bedingung erfüllt sich.

Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt werden, damit der Verkäufer sich in die persönliche Einkommensteuer einschreiben muss. Er zahlt dann ab dem nächsten Tag nach dem Verkauf. Das heißt, der Verkauf ist der Auslöser um sich in die IRP einschreiben zu müssen, aber wird noch nicht besteuert.

3.IRAGRO. IRAGRO zahlen nur diejenigen auf Landverkauf, die im kompletten Buchführungssystem eingeschrieben sind (mehr als 1.000 Millionen Einnahmen im Jahr). Wenn es sich um ein Land in der Stadt handelt, müssen auch diese Personen den Landverkauf über die IRP abrechnen.

IN ALLEN FÄLLEN GILT ES EINE FACTURA AUSZUSTELLEN, WOBEI 70% IN EXENTA UND 30% MIT IVA 5% FACTURIERT WERDEN.

Was passiert wenn eine Kooperative ein Land an seine Mitglieder verkauft:

Die Kooperativen werden in Paraguay durch das Gesetz 438/91 geregelt. Im Artº 113 werden die geschäftlichen Transaktionen zwischen Kooperative und Mitglied von der Einkommensteuer und der IVA befreit, vorausgesetzt, die Kooperative hat nicht auf diese Befreiung verzichtet. Wenn die Kooperative nicht verzichtet hat, ist der Landverkauf von Kooperative an ein Mitglied frei von Steuern. Wenn die Kooperative jedoch verzichtet hat, müssen auf die Landverkäufe zwischen Kooperative und Mitglied alle weiter oben beschriebenen Steuern bezahlt werden.

Diese Regeln gelten nicht für den Landverkauf zwischen zwei Mitgliedern einer Kooperative.

Für die Leute, die nicht im RUC eingeschrieben sind:

1. Persönliche Einkommensteuer. Wenn eine Person (nicht Gesellschaft) ein Land verkauft und sonst nur persönliche Einnahmen hat (Löhne, Honorare, Verkauf von Aktien, Dividenden, etc.), ist der Landverkauf von der persönlichen Einkommensteuer betroffen. Auch wenn diese Person in der kleinen oder mittleren Kategorie im IRAGRO eingeschrieben ist, muss ein Landverkauf über die IRP abgerechnet werden. Wenn der Verkäufer noch nicht in der IRP eingeschrieben ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden, damit er sich einschreiben muss:

a) 30% des Verkaufspreises müssen mehr als die für das jeweilige Jahr festgelegte Mindestsumme sein (für 2015: Gs.153.220.620.-)

Beispiel: Verkaufspreis = Gs. 500.000.000

30% = Gs. 150.000.000. Noch übersteigt es nicht die Grenze für 2015.

b) In den letzten 12 Monaten müssen andere persönliche Einnahmen verzeichnet werden, für mehr als die Summe von 36 Mindestlöhnen. Beispiel: Dividenden in Geld bekommen, Auto verkauft, Gehälter bekommen, usw.

Beispiel: es wurden Gs. 70.000.000.- Honorare kassiert.

36 Mindestlöhne = Gs. 65.665.980.

Diese Bedingung erfüllt sich.

Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt werden, damit der Verkäufer sich in die persönliche Einkommensteuer einschreiben muss. Er zahlt dann ab dem nächsten Tag nach dem Verkauf. Das heißt, der Verkauf ist der Auslöser um sich in die IRP einschreiben zu müssen, aber wird noch nicht besteuert.

2. IVA. Die Personen, die keinen RUC haben und somit auch keine Factura ausstellen können, zahlen die IVA beim Landverkauf über den Notar, der die Titelverschreibung macht.

DAMIT DER KÄUFER DES LANDES DIE AUSGABE IN SEINER BUCHFÜHRUNG REGISTRIEREN KANN DARF ER DEN VERKÄUFER EINE AUTOFACTURA UNTERSCHREIBEN LASSEN.

Verkauf von Land zwischen Mitgliedern einer Kooperative:

Wenn zwei Mitglieder einer Kooperative einen Landhandel tätigen und der Verkäufer keinen RUC hat, kann er keine Factura ausstellen. In diesem Fall darf der Käufer seine Zahlung für das Land mit einer „Autofactura“ dokumentieren. In diesem Fall wird es zu keiner Einbehaltung (Retención) der IVA kommen, da es Kooperativsland ist und nicht über einen Notar offiziell verschrieben wird (Titel). Der Verkäufer muss aber analysieren, ob er sich wegen dem Landverkauf in die persönliche Einkommensteuer einschreiben muss (siehe Bedingungen weiter oben).

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