Abzug von Reparaturen ist limitiert

\"\"Reparaturen vom Inventar, wie zum Beispiel Reparaturen von Fahrzeugen, Maschinen, Zäunen, Gebäuden, usw. können nicht uneingeschränkt abgesetzt werden. Die kommerzielle Einkommensteuer (IRACIS) sowie die Einkommensteuer für Landwirtschaft (IRAGRO) limitieren den Abzug der Reparaturen auf 20% des Wertes im Inventar. Zum Beispiel: wenn der Wert eines Fahrzeuges zum Abschluss des letzten Wirtschaftsjahres (z.B. 31/12/2018) laut Bilanz Gs. 60.000.000 betrug, können für 2019 nur Reparaturen in Höhe von Gs. 12.000.000 abgesetzt werden (wenn in der Bilanz mehr wie ein Fahrzeug aufgeführt ist, wird die Totalsumme der Fahrzeuge mit der Totalsumme der Reparaturen verglichen).

Das bedetuet natürlich nicht, dass nicht mehr wie 20% des verbleibenen Wertes in Reparatures am Inventar ausgegeben werden darf, es bedeutet nur, dass die Summe der Reparaturen, die über die 20% gehen, nicht absetzbar ist.

Wenn es sich um eine \“außerordentliche Reparatur\“ handelt, wie zum Beispiel die vollständige Überarbeitung oder sogar Auswechslung des Motors eines Fahrzeuges, was die Lebensdauer desselben verlängert, sollte diese nicht als Kosten gebucht werden, sondern als Neuanschaffung und zum Wert des Fahrzeuges dazugerechnet werden. Diese Ausgabe wird dann in Form von Abschreibungen abgesetzt.

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