Ab heute, dem 1. November 2018, dürfen Steuerzahler, die ausschließlich in der IVA und/oder IRP eingeschrieben sind, die Autofacturas nur noch virtuell ausstellen. Dazu muss die Software Tesaka vom Finanzministerium genutzt werden. Alle vorgedruckten Autofactura-Hefte müssen daher abgemeldet werden. Dies gilt nur für die Steuerzahler, die entweder nur in der IVA (für persönliche Dienstleistungen) eingeschrieben sind, oder nur in der IRP oder in der IVA und der IRP.
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