Kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer am Monatsende nichts erhält, wenn er Lohnvorschüsse genommen hat? Dies ist eine Frage, die sich viele Arbeitgeber stellen, wenn ihre Arbeitnehmer während des Monats Vorschüsse auf ihren Lohn verlangen.
Der Lohn des Arbeitnehmers wird durch das paraguayische Arbeitsgesetzbuch umfassend geschützt und darf vom Arbeitgeber nur aus klar gesetzlich definierten Gründen reduziert werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Entschädigungen, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber wegen Schäden oder Verlusten zahlen muss, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers verursacht wurden (hierfür muss ein gerichtliches Urteil vorliegen)
- Lohnvorschüsse
- Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (IPS, AMH)
- Regelmäßige Zahlungen an verschiedene Institutionen (hierfür muss eine schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen)
- Unterhaltsleistungen, die der Arbeitnehmer aufgrund einer Anordnung einer zuständigen Behörde zahlen muss
Bis hierhin ist also klar, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber berechtigt ist, Beträge vom Lohn des Arbeitnehmers abzuziehen.
Nun ist zu klären, bis zu welchem Umfang der Lohn reduziert werden darf, um die Rechte des Arbeitnehmers zu schützen. In diesem Zusammenhang legt das Arbeitsgesetzbuch unterschiedliche Regeln für verschiedene Fälle fest.
Art. 242: Lohnanweisungen oder Vorschüsse auf den Lohn werden von der Abrechnung des jeweiligen Monats abgezogen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Während des Monats gewährte Lohnvorschüsse können vollständig mit der Abrechnung desselben Monats verrechnet werden. Hier besteht keine Begrenzung.
Art. 242 (weitere Regelung): Schulden, die der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber aufgrund von Überzahlungen, Fehlern, Verlusten, Beschädigungen, dem Kauf von durch das Unternehmen hergestellten Produkten oder anderen zivilrechtlichen Verpflichtungen eingeht, werden über mehrere Zahlungsperioden amortisiert. Zu diesem Zweck vereinbart der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer den Betrag, der vom Lohn abzuziehen ist. Dieser darf jedoch 30 % der monatlichen Vergütung nicht überschreiten.
Wenn ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber Schulden hat – beispielsweise wegen verursachter Schäden oder Verluste, wegen des Kaufs von Unternehmensprodukten oder weil der Arbeitgeber ihm Geld geliehen hat –, kann monatlich eine Rate von bis zu 30 % des Gehalts einbehalten werden.
Eine weitere Begrenzung findet sich im Artikel 245 des Arbeitsgesetzbuches. Dieser Artikel betrifft Lohnpfändungen oder Abzüge aufgrund gerichtlicher Entscheidungen.
Der Lohn kann innerhalb folgender Grenzen gepfändet werden:
a) Bis zu 50 % zur Zahlung von Unterhaltsleistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
b) Bis zu 40 % zur Bezahlung der Wohnung, in der der Arbeitnehmer lebt, oder für Lebensmittel, die er für seinen eigenen Verbrauch oder den seiner Ehefrau oder Lebenspartnerin sowie der von ihm wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen erworben hat
c) Bis zu 25 % in allen anderen Fällen
Zusammenfassung
| Situation | Artikel des paraguayischen Arbeitsgesetzbuches | Grenze |
|---|---|---|
| Vorschüsse auf den Lohn | Art. 242 | keine Begrenzung |
| Schulden des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber | Art. 242 | bis zu 30 % des monatlichen Gehalts |
| Gerichtliche Pfändungen oder Abzüge | Art. 245 | 25 % bis 50 % |
Kann es also vorkommen, dass ein Arbeitnehmer am Monatsende nichts erhält?
Ja, das kann vorkommen. Allerdings müssen die vorgenommenen Abzüge im Einklang mit den Bestimmungen des paraguayischen Arbeitsgesetzbuches erfolgen.




















