Dienstleistungsexport — Dienstleistungen, die nicht in Paraguay genutzt oder verbraucht werden — im Ausland abgeschlossene Verträge = 0 % MwSt.?
Hier handelt es sich um eine sehr häufige Fehlinterpretation. Paraguay besteuert ausschließlich Einkünfte aus paraguayischer Quelle – das ist das bekannte Territorialitätsprinzip. Für die Mehrwertsteuer (IVA) werden die Regeln zur Quellenbestimmung in Artikel 84 des Gesetzes Nr. 6380/19 festgelegt:
Steuerpflichtig sind die Veräußerung von im Land befindlichen Gütern, die Erbringung von Dienstleistungen im nationalen Hoheitsgebiet sowie die tatsächliche Einfuhr von Gütern in das Land, unabhängig davon, wo der Vertrag abgeschlossen wurde, vom Wohnsitz, der Ansässigkeit oder der Staatsangehörigkeit der an den Geschäften beteiligten Personen, ebenso unabhängig davon, wer die Leistungen empfängt und von wo die Zahlung erfolgt.
Eine paraguayische Quelle liegt daher vor, wenn:
- Güter im Land veräußert (verkauft) werden
- Dienstleistungen innerhalb des paraguayischen Staatsgebiets erbracht werden
- Güter aus dem Ausland nach Paraguay importiert werden
In keinem der genannten Fälle ist die Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit der beteiligten Parteien relevant, ebenso wenig die Herkunft der Zahlung.
Bis hierhin scheint alles sehr klar. Allerdings führt der zitierte Artikel 84 des Gesetzes anschließend einige spezifische Fälle weiter aus. Der erste Absatz lautet:
Technische Unterstützung und andere Dienstleistungen, die im Ausland erbracht werden, gelten als im nationalen Hoheitsgebiet ausgeführt, wenn sie im Land genutzt oder verwertet werden. Gleiches gilt für Logistikdienstleistungen und Dienstleistungen von Außenhandelsagenten, sofern diese Dienstleistungen im nationalen Hoheitsgebiet erbracht werden.
Hier entsteht häufig Verwirrung. Viele interpretieren diese Regel so, dass technische Unterstützung (eine Dienstleistung, die sehr häufig remote von Paraguay aus für das Ausland erbracht wird) nur dann in Paraguay steuerpflichtig sei, wenn sie im Land genutzt wird.
Diese Formulierung muss jedoch korrekt gelesen werden, denn es wird ausdrücklich von „im Ausland erbrachten Dienstleistungen“ gesprochen. Das bedeutet, dass sich die Person, die die technische Unterstützung erbringt, physisch im Ausland befinden muss, damit von einer nicht der paraguayischen Mehrwertsteuer unterliegenden Dienstleistung gesprochen werden kann – außer in dem Fall, dass diese Dienstleistung in Paraguay genutzt wird.
Zusammengefasst lautet daher die Antwort auf die Frage, ob eine remote von Paraguay aus für das Ausland erbrachte Dienstleistung der Mehrwertsteuer unterliegt, eindeutig: JA.
Dies wird auch durch mehrere verbindliche Auskünfte (consultas vinculantes) bestätigt, die von der DNIT (paraguayische Steuerverwaltung) beantwortet wurden.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen oder die entsprechenden verbindlichen Auskünfte kennenlernen möchten, können Sie uns gerne per E-Mail oder WhatsApp kontaktieren.


















