Die Mehrwertsteue – IVA

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertssteuer (vom Spanischen abgekürzt IVA) ist eine Steuer, die in jeder Etappe der Produktion und Vermarktung eines Produktes verrechnet wird und zwar auf den MEHRWERT.

Mit etwa 45% trägt die IVA von allen Steuern am meisten zu den Einnahmen der paraguayischen Staatskasse bei.

Mehrwert:  das ist der Teil, der in jeder Etappe der Produktion und Vermarktung von einem Produkt zu dem Preis hinzugefügt wird. Für einen Händler ist es die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis. Sozusagen: der Aufschlag.

Im paraguayischen Steuersystem wird die IVA folgendermassen angewandt: auf die Gesamtsumme der Einnahmen oder Verkäufe wird der Prozentsatz der Steuer (10% oder 5%) verrechnet. Daraus ergibt sich der sogenante “Débito Fiscal” oder Schuld-IVA. Von diesem “débito fiscal” darf der Steuerzahler sich die IVA abziehen, die in seinen Einkäufen enthalten ist, welche in direkter Verbindung mit seinen Einnahmen stehen. Diese IVA nennt man “crédito fiscal” oder Guthaben-IVA.

Also muss der Steuerzahler nur die Differenz zwischen seiner Schuld-IVA und seiner Guthaben-IVA an den Staat zahlen.

BEISPIEL:

Ein Zwischenhändler kauft 10 Uhren um sie an seine Kunden weiterzuverkaufen.

Total Einkaufspreis ohne IVA:                     1.000.000
IVA 10%                                                              100.000     = IVA CRÉDITO FISCAL
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TOTAL EINKAUF:                                           1.100.000

Jetzt verkauft der Zwischenhändler die Uhren mit einem Aufschlag von 20%.

Einkaufspreis ohne IVA:                                 1.000.000
Plus Aufschlag 20%                                           200.000
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Total Verkaufspreis ohne IVA                        1.200.000
IVA 10%                                                                 120.000 = IVA DÉBITO FISCAL
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TOTAL VERKAUF:

1.320.000

IVA DÉBITO FISCAL         120.000
IVA CRÉDITO FISCAL      100.000
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ZU ZAHLENDE IVA:          20.000

Die Differenz die dieser Zwischenhändler an den Staat zahlen muss, entspricht genau 10% auf den Aufschlag.

 

Welche Handlungen sind vom IVA betroffen?

a) Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen in Geschäften / Landwirtschaftsbetrieben.

b) Dienstleistungen von Selbständigen, wie zum Beispiel Zahnarzt, Buchhalter, Anwalt, usw.

c) Der Import von Produkten

Wer sind die Steuerzahler?

a) Alle die einen Universitätsabschluss haben und unabhängig in ihrem Beruf arbeiten

b) Alle Selbstständigen, die Dienstleistungen anbieten

c) Einmann-Unternehmen

d) Kooperativen

e) Gesellschaften

f) Importeure

g) Andere

Formen der Abrechnung

Es gibt 3 Formen, die IVA abzurechnen: Vereinfachte Form und die monatliche.

a) Vereinfachte Form (nur für Geschäfte – nicht für IRAGRO): in dieser Kategorie dürfen nur diejenigen Steuerzahler eingeschrieben sein, die im Jahr weniger als 500.000.000 Guaranies Einnahmen haben. Hier wird die IVA einmal im Jahr abgerechnet. Diese Personen dürfen nur die “BOLETA DE VENTA” benutzen, um ihre Einnahmen zu belegen. Die Vereinfachte Form ist optional für alle die unter der Einnahmensgrenze von Fünfhundert Millionen Guaranies liegen. Sie dürfen auch monatlich abrechnen. Jedoch müssen all diejenigen, die über dieser Grenze liegen, monatlich ihre IVA abrechnen.

b) Monatlich: in dieser Kategorie befinden sich alle, die nicht in der Vereinfachten Form eingeschrieben sind. Die Abrechnung findet monatlich statt. Das Datum ist an die letzte Nummer des RUCs gebunden. Wer montlich seine IVA abrechnet, darf oder muss die FACTURA benutzen, um seine Einnahmen zu belegen.

c) Vierteljährlich: Alle drei Monate dürfen die Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind, und nicht mehr als Gs. 1.000.000.000 Einnahmen im Jahr haben, die IVA abrechnen. Diese Form der Abrechnung wurde zum Anfang 2014 eingeführt. Also alle, die ausschließlich Vieh oder Agrarprodukte verkaufen, und nicht mehr als die genannte Summe Einnahmen haben, dürfen über dieses System ihre IVA abrechnen.

Die Abrechnung

Die IVA wird monatlich oder jährlich abgerechnet. Wie schon weiter oben erklärt, wird die Summe, die gezahlt werden soll durch die Differenz zwischen dem “débito fiscal” und dem “crédito fiscal” bestimmt. Die Abrechnung selbst wird über das Formular 120 getätigt. Dieses wird per Internet oder aber in einer zugelassenen Bank präsentiert. Es kann auch sein, dass ein Steuerzahler in einem Jahr mehr “crédito fiscal” gesammelt hat als “débito fiscal”. Somit muss er trotzdem die Abrechnung präsentieren, braucht aber nichts zu zahlen.

Der Fälligkeitstermin wird monatlich folgendermassen festgelegt:

letzte Nr.
vom RUC
Fällig am
0 7
1 9
2 11
3 13
4 15
5 17
6 19
7 21
8 23
9 25

Die letzte Nummer vom RUC ist immer die vor dem Bindestrich. Beispiel: 2431439-5. Hier ist die 9 die letzte Nummer und der Fälligkeitstermin ist der 25 jeden Monats.

Die Prozentsätze der IVA

Es gibt zwei Prozentsätze für die IVA: 10% und 5%.

Dienstleistungen und Verkauf von Produkten (ausser einigen Produkten) sind von 10% betroffen.

Die notwendigsten Produkte für den Lebensmittelkorb einer Familie wie Reis, Nudeln, Yerba, Speiseöl, Milch, Eier, Fleisch, Mehl und Salz sind von 5% IVA betroffen, sowie auch Medikamente, Verkauf von Immobilien, Zinsen und Miete.

Frei von IVA sind die Primärproduktion (Früchte, Gemüse, rohe Milch), wilde Tiere oder Fische, Bücher und Zeitschriften die der Erziehung dienen und Handel mit Auslandswährungen.

Ausserdem sind Kirchen und andere Genossenschaften die nicht Gewinne erzeugen frei von der Verpflichtung IVA zu zahlen.

Alle Informationen berufen sich auf Gesetzesgebungen, die wir interpretieren und auslegen für ein besseres Verständnis. Änderungen der Gesetze und eventuelle Fehler in den Auslegungen sind vorbehalten.

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