Einmannbetriebe, die im Jahr weniger als Gs. 500.000.000.- verkaufen, dürfen sich als kleine Unternehmer einschreiben und die betreffende Einkommensteuer für kleine Unternehmer (IRPC) zahlen.
Einmannbetrieb oder Einzelunternehmen bezieht sich auf das Geschäft oder Gewerbe von einer Person, wo aber Kapital und Arbeit eingesetzt werden, um einen Gewinn zu erzeugen. In diese Kategorie fallen auch Klempner, Elektriker und Bauunternehmer. Ausserdem fallen darunter alle kommerziellen Geschäfte, Werkstätten und andere Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, die einer Einzelperson gehören und im Jahr weniger als Gs. 100.000.000.- verkaufen.
Die kleinen Unternehmer haben den Vorteil, keine ganz komplette Buchführung erstellen zu müssen, solange ihr Kapital nicht die Summe von 1.000 Mindesttagelöhnen übersteigt (etwa Gs. 63.000.000.-). Sie müssen jedoch ihre Einnahmen und Ausgaben registrieren, und einmal im Jahr (März), wird der reale Gewinn errechnet und darauf 10% Steuern gezahlt. Ausserdem haben die kleinen Unternehmer die Möglichkeit, auf einen geschätzten Gewinn ihre Einkommensteuer zu zahlen. Der geschätzte Gewinn sind 30% von den Einnahmen. Sie dürfen zwischen dem realen und dem geschätzten Gewinn die niedrigere Summe wählen, um darauf ihre Steuern zu berechnen.
Die kleinen Unternehmer dürfen ausserdem zwischen der vereinfachten Form der IVA (Mehrwertsteuer) und der normalen Form wählen. (Lesen/ Hören Sie dazu auch die Erklärungen zum Thema Mehrwertsteuer).
Alle Informationen berufen sich auf Gesetzesgebungen, die wir interpretieren und auslegen für ein besseres Verständnis. Änderungen der Gesetze und eventuelle Fehler in den Auslegungen sind vorbehalten.