Die Gewinnsteuer für landwirtschaftliche Aktivitäten – IRAGRO

Die IRAGRO-Steuer löst die bekannte IMAGRO- Steuer ab. Am 8. Oktober wurde das Gesetz Nº 5061 verkündet, wodurch die IRAGO gegründet und die IMAGRO eliminiert wird.

Die IRAGRO schafft die Abrechnung der Steuer für mittelgrosse Produzenten auf die Anzahl der Hektar komplett ab. Die Steuer wird auf den realen Gewinn, also die positive Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, errechnet.

Dabei gibt es 3 Stufen oder Kategorien:

  • Kleine Unternehmen / Produzenten: In diese Kategorie fallen alle, die mehr als 36 Mindestlöhne und bis zu 500 Millionen Guaraníes im Jahr verkaufen. Diese Personen müssen ihren realen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) errechnen und auch einen angenommenen Gewinn, der 30% von den Einnahmen ausmacht. Dann dürfen sie den kleineren Betrag wählen und auf diesen 10% Steuer zahlen.
  • Mittelgrosse Unternehmen / Produzenten: Hier sind die Personen gemeint, die aus ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit zwischen 500 und 1.000 Millionen Guaraníes verkaufen. Diese müssen ihre Steuer auf den realen Gewinn zahlen. Sie dürfen aber zu den Ausgaben auch die Neuanschaffungen und Einrichtungen auf der Estancia dazurechnen. Der Prozentsatz ist 10%.
  • Grosse Unternehmen / Produzenten: In diese Kategorie fallen alle Unternehmer, die mehr als 1.000 Millionen im Jahr verkaufen. Sie müssen eine komplette Buchführung, nach allen anerkannten Regeln, führen. Sie zahlen ihre Steuer ebenfalls auf den realen Gewinn, dürfen aber nicht die Neuanschaffungen und Einrichtungen zu den Ausgaben dazuzählen. Dafür dürfen aber bis zu 3% Sterbensrate auf den gesamten Viehbestand als Kosten abgezogen werden, wenn diese in SENACSA registriert wurden. Neu ist, dass zusätzlich auch noch bis zu 1% auf die gesamte Herde (Sterbensrate vorher abgezogen) berechnet werden darf, für den internen Gebrauch von Fleisch auf der Estancia. Diese Tiere müssen aber auch in SENACSA angegeben worden sein. Im vorherigen IMAGRO durften zusätzlich 8% auf den Wert aller vorhandenen Zuchtkühe als Abschreibung abgezogen werden. Im neuen IRAGRO wurden diese Abzüge auf den Wert jener Kühe limitiert, die mit einem legalen Beleg gekauft worden sind.
  • Um zu wissen, ob und in welche der Kategorien ein Produzen fällt, muss er die Einnahmen oder Verkäufe des Vorjahres zusammenrechnen. Da dieses Gesetz in 2014 in Kraft tritt, zählen für das erste Jahr die Verkäufe vom Jahr 2013.

Ein Beispiel: ein Ackerbauer kommt im Jahr 2013 auf eine Verkaufssumme von Gs. 850.000.000.- Damit fällt er für 2014 in die Kategorie der Mittelgrossen Unternehmen.

In allen Fällen ist es von sehr grosser Wichtigkeit, alle Belege von Verkäufen und Einkäufen zusammenzuhalten und sich gut beraten zu lassen!

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