Diese Steuer nennt man auch allgemeine Einkommensteuer für Geschäfte. Alle Einzelbetriebe die im Jahr mehr als Gs. 500.000.000.- Umsatz machen und alle kommerziellen Gesellschaften, wie S.A. oder S.R.L. und andere, müssen sich in diese Steuer einschreiben.
Die Steuerzahler in dieser Kategorie müssen eine komplette Buchführung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Buchführung erstellen und monatlich ihre Einnahmen und Ausgaben registrieren. Ausserdem müssen sie ihr Kapital und Investitionen genau dokumentieren. Für die Buchhaltung sollten alle Geschäfte in dieser Kategorie einen Buchhalter haben.
Die Steuer selbst wird auf den realen Gewinn aus der Bilanz mit 10% berechnet. Die Abrechnung erfolgt einmal im Jahr im April.
Alle Informationen berufen sich auf Gesetzesgebungen, die wir interpretieren und auslegen für ein besseres Verständnis. Änderungen der Gesetze und eventuelle Fehler in den Auslegungen sind vorbehalten.